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„Deutsche Wohnen & Co enteignen“ // Volksbegehren in Berlin zulässig

taz.de vom 18.09.2020

Nach monatelanger Prüfung hat die Berliner Innenverwaltung ein geplantes Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne für zulässig erklärt. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Damit könnte eine Unterschriftensammlung in wenigen Monaten beginnen.

Wie schon beim jüngst beschlossenen Mietendeckel würde Berlin auch damit Neuland betreten. Zunächst muss sich aber der rot-rot-grüne Senat zu dem bundesweit einmaligen Vorhaben positionieren, danach das Abgeordnetenhaus.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wolle erreichen, den Senat unverbindlich aufzufordern, „alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung [...] erforderlich sind“, heißt es in der Mitteilung.
Sie will Unternehmen „vergesellschaften“, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, und das mit einem Volksbegehren durchsetzen. In einem ersten Schritt hatte sie im Vorjahr 77.000 Unterschriften eingereicht, um den Start des Volksbegehrens zu beantragen. Die vorgeschriebene rechtliche Prüfung hat laut Innenverwaltung ergeben, dass das Volksbegehren formal zulässig ist. Es liege eine ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften vor. Es sei auf einen „sonstigen Beschluss im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses“ gerichtet und wäre im Erfolgsfall für den Senat formal unverbindlich. 
(dpa) taz vom 18. September 2020, S.2, Agentur


Berliner dürfen Konzerne enteignen

(taz Berlin vom 18.9.2020, S. 21, TAZ-Bericht)

Der Senat schließt die juristische Prüfung des Volksbegehrens Deutsche Wohnen und Co. ab – nach 441 Tagen. Ergebnis: Enteignungen sind zulässig. Wenn die Initiative genug Unterschriften sammelt, könnte es am Tag der Bundestagswahl zum Volksentscheid kommen

Von Gareth Joswig

Das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. enteignen ist rechtlich zulässig. Die juristische Prüfung der Innenverwaltung von Andreas Geisel (SPD) ist abgeschlossen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

Der Senat hat nun 15 Tage Zeit, eine Stellungnahme zum Volksbegehren abzugeben. Danach muss sich das Parlament innerhalb von vier Monaten mit der Enteignungsfrage befassen. Rouzbeh Taheri vom Volksbegehren sagte der taz: „Mitte Februar bis Anfang März wollen wir in die nächste Stufe gehen und Unterschriften sammeln.“

Ein Volksentscheid zur Bundestagswahl im September 2021 scheint damit möglich, wenn es der Initiative gelingt, die für einen Volksentscheid erforderlichen rund 170.000 Unterschriften zu sammeln. „Wir freuen uns, dass die unendliche Geschichte endlich ein Ende hat“, sagte Taheri. „Das Ergebnis war uns klar. Wir hatten nie Zweifel, das unsere Initiative rechtlich zulässig ist.“ Die Klage gegen die lange Prüfdauer ziehe das Bündnis nun zurück, weil sie gegenstandslos geworden sei.

In der Pressemitteilung des Senats dazu heißt es, dass das Anliegen des Volksbegehrens mit Bundesrecht vereinbar sei. Eine inhaltliche Bewertung sei damit allerdings nicht verbunden. Zudem gebe es noch materiell-rechtliche Bedenken mit Blick auf die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz, weil im Beschlussentwurf noch tragfähige Begründungen für die Auswahl der Wohnungen sowie Härtefallregelungen fehlten.

Zudem enthalte der Beschlussentwurf keinen Vorschlag zur Entschädigungshöhe. Gleichwohl sei nicht ausgeschlossen, dass „ein verfassungsmäßiger Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt werden könnte.“ Es kann nach Auffassung der Innenverwaltung also ein wasserdichtes Enteignungsgesetz geben.

Die Volksinitiative zielt angesichts der großen Wohnungsnot in Berlin darauf ab, private Immobilienfirmen mit mehr als 3.000 Wohnungen zu enteignen und in kommunalen Besitz zu überführen. 57.000 gültige Unterschriften für einen Antrag auf ein Volksbegehren hatte die Initiative vergangenes Jahr der Innenverwaltung überreicht. Erforderlich sind dafür lediglich 20.000. Möglich sind Enteignungen nach Artikel 15 Grundgesetz. Die Kosten würden sich je nach Schätzung auf 7 bis 37 Milliarden Euro belaufen. Nach einer Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung wären von der Enteignungsforderung rund 250.000 Wohnungen betroffen.

441 Tage hat die rechtliche Prüfung durch den Senat am Ende gedauert. Die Volksinitiative, aber auch Linke und Grüne hatten Innensenator Geisel immer wieder Verschleppung des Volksbegehrens vorgeworfen. Der ursprüngliche Beschlusstext des Volksbegehrens wurde vor Abschluss der Prüfung in Verhandlungen mit den Juristen der Innenverwaltung noch leicht abgeändert. Die jetzige Fassung sei damit formal zulässig, heißt es.

Die ursprüngliche Beschlussfassung sei juristisch unstatthaft gewesen. Darin hatte es geheißen, dass der Senat ein Gesetz beschließen soll, das Enteignungen von Wohnungskonzernen ermögliche. Im neuen Beschlusstext steht: „Daher wird der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum“ geeignet seien. Der neue Beschluss ist für den Senat formal unverbindlich, wie es in der Mitteilung der Innenverwaltung heißt. Staatsrechtler Ulrich Battis hatte eine solche Änderung auch politisch motiviert genannt. Taheri vom Volksbegehren geht allerdings davon aus, dass die „minimale Änderung“ inhaltlich das Anliegen nicht verändert.

Eine inhaltliche Befassung der rot-rot-grünen Koalition steht für Dienstag auf der Tagesordnung des Senats. Allerspätestens in der übernächsten Woche soll eine entsprechende Stellungnahme beschlossen sein. Derzeit stimmen sich die Koalitionsparteien in einer Arbeitsgruppe dazu ab. Die SPD ist gegen Enteignungen, die Linke dafür, die Grünen mit Abstrichen ebenfalls.

Abgeordnete der Grünen und Linken machten am Donnerstag weiter Zeitdruck. Michael Efler (Linke) twitterte: „Es geschehen noch Wunder. Jetzt muss der Senat den Weg frei machen. Am besten am nächsten Dienstag!“ Katrin Schmidberger von den Grünen schrieb: „Jetzt liegt der Ball bei Rot-Rot-Grün.“ Man müsse nun in den Arbeitsmodus, „um konkrete Regelungen zu finden.“ Wer den Volksentscheid gewinnen wolle, müsse bereits jetzt die Details für ein Gesetz klären, so Schmidberger: „Wir stehen dafür bereit.“

Die Volksgesetzgebung

Antrag Man braucht 20.000 Unterschriften für einen Antrag auf ein Volksbegehren. Die Innenverwaltung prüft daraufhin die Zulässigkeit. Ist diese gegeben, prüft der Senat, inwiefern über Ziele verhandelt werden kann.

Volksbegehren Kommt es zu keiner Verhandlungslösung oder Übernahme binnen vier Monaten im Abgeordnetenhaus, braucht man für ein Begehren weitere 175.000 Unterschriften (das entspricht 7 Prozent der Wahlberechtigten).

Volksentscheid Gelingt dies innerhalb von vier Monaten, kommt es zur Abstimmung. Dort müssen sich mindestens 25 Prozent der Berliner Wahlberechtigen dafür aussprechen und die Mehrheit stellen. (gjo)