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Sieben deutsche Umweltverbände sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung für den Ausbau der Windenergie in Deutschland aus.

DIE LINKE. Datteln

Thesenpapier zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie

 

Die Naturschutzverbände sehen im Artenschutz keinen grundsätzlichen Hinderungsgrund für den Ausbau der Windenergie, sie plädieren aber dringend für eine bessere Integration des Artenschutzes in die Planung beim Bau von Windkraftanlagen.

 

„Dennoch gibt es auch aus Sicht des Naturschutzes Ansatzpunkte, um ...

Die Naturschutzverbände sehen im Artenschutz keinen grundsätzlichen Hinderungsgrund für den Ausbau der Windenergie, sie plädieren aber dringend für eine bessere Integration des Artenschutzes in die Planung beim Bau von Windkraftanlagen.

„Dennoch gibt es auch aus Sicht des Naturschutzes Ansatzpunkte, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen und gleichzeitig die Berücksichtigung des Artenschutzes und dessen Vollzug in den Regionen mit Windenergie zu verbessern. Besondere Berücksichtigung bedarf dabei die Umsetzung des europäischen Arten- und Gebietsschutzes (Natura 2000).“

Eine Abfuhr erteilen die Verbände pauschalen Restriktionen des Ausbaus der Windenergie durch undifferenzierte Abstandsregeln, wie sie zuletzt in Datteln (indirekt) beschlossen wurden. „Zudem ist zu befürchten, dass restriktive pauschale Mindestabstandsregelungen zur Wohnbebauung dazu führen, dass Windenergieanlagen vermehrt in bisher unzerschnittenen Räumen projektiert werden und verstärkend auf Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz wirken.“

In Datteln hat die Politik im letzten Jahr mehrheitlich, gegen die Stimmen der LINKEN Datteln, für die Ausweisung von Windenergievorranggebieten votiert (Verfahren zur Aufstellung eines Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2b Baugesetzbuch).

Der Teilflächennutzungsplan Windenergie ist planungsrechtlich nur möglich unter den Bedingungen des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) und des Windenergieerlasses der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Dadurch muss bei künftigen Planungen die durch den LEP festgelegte Abstandsregelung von pauschal 1500 Metern zur nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden.

Das Umweltbundesamt (UBA) hatte dagegen zuletzt gewarnt: „Mindestabstände bei Windenergieanlagen schaden der Energiewende.“ Bereits ein pauschaler Abstand von 1.000 Metern reduziere die vorhandene Fläche um 20 bis 50 Prozent. „Ein Ausbau der Windkraft wäre damit kaum ausreichend möglich.“ Bei 1.200 Metern Mindestabstand, so das UBA, „würde langfristig bestenfalls ein viel zu geringfügiger Zubau ermöglicht werden – und die Klimaschutzziele werden nicht erreicht“. Statt pauschaler Abstände empfiehlt die Behörde „eine standortspezifische Prüfung der Gesundheits- und Umweltschutz­belange“.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer des Umweltverbands Deutsche Umwelthilfe, äußerte sich zu dem Thema Mindestabstände in der TAZ vom 17.07.2019: „Diese Entscheidung ist völlig unverständlich und realitätsfern. Während die Städte und Kommunen in NRW reihenweise den Klimanotstand ausrufen, setzt man auf Landesebene ein Ausrufezeichen gegen den Klimaschutz.“

Deutliche Kritik am NRW Windkrafterlass übte am 22.02.2018 auch der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Münster, Max-Jürgen Seibert, er leitet den 8. Senat, der unter anderem für Natur- und Landschaftsschutz zuständig ist. „Nach Auffassung des Juristen könne die Landesregierung nur Empfehlungen aussprechen, da es sich in der Sache um Bundesrecht handelt. Für das Gericht gelte die Faustformel, dass der Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung etwa dreimal so weit sein muss, wie die das Windrad hoch ist. "Dann ist alles gut", so Seibert. (Süddeutsche 22.02.2018).

Das aktuelle Thesenpapier zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie der sieben Umweltverbände kann im Internet hier heruntergeladen werden:
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/energiewende/Thesenpapier_Windenergie_Umweltverbaende.pdf