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Rote Karte für die Gesundheitspolitik

Britta Pietsch, stellvertr. Landessprecherin DIE LINKE NRW

Am 16. Juni 2021 nach Düsseldorf.

Protest zur Gesundheitsministerkonferenz

Kundgebung und Livestream zu den zeitgleichen Protestkundgebungen in allen Bundesländern

11:00 – 14:00 Uhr, Landtagswiese (Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf)

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

2018 fand die Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf statt. Auf der Bühne war die zentrale Botschaft von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an 4.000 Demonstrierende und Streikende: Wir haben verstanden! Er sicherte grundlegende Veränderungen im Gesundheitswesen zu. Ein Jahr später schritt er in Leipzig mit den Landesgesundheitsminister*innen durch einen Parcours von bundesweit gesammelten Protestunterschriften unter den Olympischen Brief für mehr Personal. Er verkündete den wütenden Beschäftigten in Leipzig, dass sie der der Politik schon etwas Zeit lassen müssten, damit Verbesserungen auch wirken könnten. 2021 hat sich in den Betrieben nichts geändert. Immer noch ist von Entlastung nichts zu spüren! Es bleibt bei schlechten Arbeitsbedingungen, Unterfinanzierung und zu geringen Löhnen.

Wir haben oft genug verwarnt! Am 16. Juni 2021 gibt es in Düsseldorf die rote Karte für diese Politik: Platzverweis!
Diese Gesundheitspolitik ist gescheitert! Wir demonstrieren für unsere Forderungen und ein Gesundheitswesen, dass den Menschen in den Mittelpunkt stellt – und nicht den Profit!
 

Krankenhäuser: mehr Personal!

Bei der Personalbemessung im Krankenhaus spielt Spahn weiter auf Zeit. Zwar wurden Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft mit der Entwicklung eines wissenschaftlichen Instruments zur Personalbemessung beauftragt. Die Ergebnisse sollen aber erst frühestens 2025 zur Verfügung stehen. Eine rasche Einigung der beiden Verbände ist zudem unwahrscheinlich. Dennoch weigert sich Spahn, das von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und ver.di bereits im Januar 2020 vorgelegte Instrument für bedarfsgerechte Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, die PPR 2.0, als Zwischenlösung in Kraft zu setzen.
Wir fordern: Versprechen halten – Schluss mit dem Zeitspiel!
 

Psychiatrie:Personalrichtlinie verpflichtend einhalten

Die seit Jahresbeginn geltende Neufassung der Richtlinie »Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik« (PPP-RL) stellt noch keine vollständige Personalbemessung dar und muss 2022 und 2023 nur zu 90 Prozent erfüllt werden, um Sanktionen zu vermeiden.
Wir fordern PPP-RL zu 100 Prozent verpflichtend einhalten und zu einer echten Personalbemessung ausbauen!
 

Altenpflege: gute Personalstandards, faire Bezahlung

Verbindliche und bundesweit einheitliche Personalvorgaben sind auch in der Altenpflege nicht vorgesehen. Bei der Refinanzierung und beim Qualifikationsniveau drohen sogar Verschlechterungen.
Wir fordern: mehr qualifiziertes Personal und verbindliche Vorgaben; Sanktionen, falls diese nicht eingehalten werden!
Denn klar ist: Der steigende Personalbedarf in der Altenpflege lässt sich nur mit attraktiven Arbeitsbedingungen decken – und mit einer flächendeckend guten Bezahlung. Hier hat Spahn eine greifbare Lösung hintertrieben. Der von ver.di mit dem Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelte Tarifvertrag braucht laut Gesetz die Unterstützung der Kirchen, damit der Bundesarbeitsminister ihn auf die gesamte Altenpflege erstrecken kann. Wenige Tage vor der Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie hat sich der Bundesgesundheitsminister noch mit deren Vertretern getroffen und angekündigt, er werde ein besseres Konzept vorlegen. Bekanntlich haben die Caritas-Arbeitgeber dann tatsächlich der schnellen und sicheren Lösung die Zustimmung ;verweigert. Inzwischen hat Spahn einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die sich an Tarifverträge halten. Doch das Gesetz hält nicht, was es verspricht. Es ist extrem missbrauchsanfällig und in Regionen mit schlechter Bezahlung wird diese zementiert. Wir fordern: Uneingeschränkte Anerkennung von in der Branche relevanten Flächentarifverträgen, wie des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst!
 

Servicebereiche: ein Betrieb, eine Belegschaft, ein Tarifvertrag

Die Beschäftigten der Service- und Therapiebereiche gehören dazu. Für funktionierende Krankenhäuser und Pflegeheime sind sie ebenso unerlässlich wie Ärzt*innen und Pflegekräfte. Dennoch werden sie oft in Tochtergesellschaften ausgegliedert oder die Leistungen werden an Fremdfirmen vergeben. Das einzige Ziel dabei ist die Senkung der Lohnkosten. Das geht nicht nur zulasten der Beschäftigten, sondern schadet auch der Versorgungsqualität, weil es die Zusammenarbeit der Berufsgruppen erschwert. Wir fordern: Schluss mit Outsourcing – Rückführung ausgegliederter Beschäftigter und Tätigkeiten ins Unternehmen, unter voller Anwendung der dort geltenden Tarifverträge!

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